Ein verstopfter Abfluss oder ein überlaufender Kanalschacht im Kreis Soest verursacht im Notdienst schnell ungeplante Ausgaben. Viele Hausbesitzer und Mieter stellen sich dann sofort die Frage: Übernimmt meine Versicherung den Schaden? Die Antwort lautet **JA & NEIN**, denn es kommt ganz entscheidend auf das Kleingedruckte und die Schadensursache an.
Zahlreiche Versicherungsgesellschaften leisten lediglich im Falle von **akuten Rohreinzelschäden (wie einem Rohrbruch durch Frost oder Materialermüdung)** und den daraus resultierenden Folgeschäden (z. B. durchnässte Wände). Eine einfache Rohrverstopfung, die durch Ablagerungen, Fett oder Haare entstanden ist, wird von vielen Standard-Wohngebäudeversicherungen standardmäßig **abgelehnt**.
Welche Versicherung ist zuständig?
Damit Sie im Ernstfall nicht auf teuren Handwerkerrechnungen sitzenbleiben, gibt es moderne Schutzbriefe. Mit unserem starken Partner, der **Generali**, können Sie sich beruhigt zurücklehnen. Über spezielle Zusatzbausteine (wie den Haus- und Wohnungsschutzbrief) übernimmt die Versicherung im Notfall auch die gezielte **Beseitigung von Rohrverstopfungen**, selbst wenn kein teurer Rohrbruch vorliegt.
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Cossrat Coy – Vermögensberater in Soest
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