Der Pudel hat eine tänzelnde und leichtfüßige Gangart. Er darf nie einen fließenden oder gestreckten Gang haben.
Geschmeidig, ohne Schlaffheit, pigmentiert beim schwarzen, braunen, silbergrauen und apricot Pudel: die Pigmentierung der Farbe des Haarkleides entsprechen. Bei den weißen Pudeln wird eine silbergraue Hautfarbe angestrebt, dies darf aber keinen Einfluss auf die Farbe des Haarkleides haben. Bei manchen weißen Pudeln weist die helle Haut Pigmentflecken auf; nicht nur an den inneren Körperseiten (dies kommt häufig vor), sondern über den gesamten Körper verteilt.
Dies ist nicht als fehlerhaft anzusehen. Die generelle Pigmentierung soll möglichst kräftig sein. Lider, Nasenschwamm, Lefzen, Zahnfleisch, Gaumen, Schleimhäute. natürliche Öffnungen, Hodensack und Ballen: bei schwarzen, weißen und grauen Rassevertretern muss die Pigmentierung schwarz, bei braunen muss sie dunkelbraun sein. Bei Apricot- Pudeln soll Sie so regelmäßig und dunkel wie nur möglich, in allen Schattierungen von dunkelbraun bis schwarz sein. Letzteres wird nicht bevorzugt, wird aber toleriert, um einem Pigmentverlust vorzubeugen.
Pudel mit lockigem Haar (Wollpudel: Üppig, von feiner, wolliger Textur, gut gekräuselt, elastisch und dem Druck der Hand widerstehend. Die Wolle soll sehr dicht, reichlich, von gleichmäßiger Länge, ebenmäßige Locken bildend und üblicherweise gekämmt sein.
Unerwünscht ist ein Haar, das sich hart anfühlt oder rosshaarähnlich ist; es ist gegenüber der vorschriftsmäßigen Haarqualität zurückzustufen. Schnürenpudel Reichliche Wolle von feiner Textur, wollig und dicht, charakteristische Schnüre von gleicher Länge bildend, die mindestens 20 cm lang sein sollen.
Sie werden um so höher eingeschätzt, je. länger sie sind. Um einen unordentlichen Eindruck zu vermeiden, ist es gestattet, die Kopfhaare oberhalb der Ohren mit einem Band zusammenzuhalten und die Haare am Rumpf entlang des Rückens zu scheiteln. ANERKANNTE AUSSTELLUNGSSCHUREN
Der Pudel, gleichgültig ob mit gelocktem oder geschnürtem Haarkleid, wird an der Hinterhand bis zu den Rippen geschoren. Ebenfalls geschoren werden : die Schnauze, ober- und unterhalb der unteren Augenlider; die Wangen; die Vorder- und Hinterläufe, bis auf Manschetten oder Ringe und beliebige Muster, die auf dem Hinterteil bleiben können; die Rute, außer einem runden oder länglichen Pompon, der erhalten bleibt. Ein Schnurrbart ist für alle Exemplare vorgeschrieben. Es ist erlaubt ‚ an den Vordergliedmassen ein Haarkleid, Hose genannt, zu belassen.
An den Hinter- und den Vordergliedmaßen darf das Haarkleid belassen werden, wenn folgende Vorbedingungen uneingeschränkt beachtet werden:
1. Es werden geschoren
In dieser Schur können ausnahmsweise zugelassen werden
2. Gekürztes Haar
3. Reguliertes Haarkleid
Bei dieser Schur werden in Ergänzung zur Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder Manschetten an den Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf belassen.Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf verbindlich vorgeschrieben.Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung am Haarkleid der Hinterhand ist zulässig.
Wollpudel (Pudel mit gelocktem Haar) und Schnürenpudel:
Schwarz, Weiß, Braun, Silbergrau und Apricot.
Rein, ziemlich dunkel, von regelmäßiger und warmer Farbe.Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige noch in hellere Töne gehen.Das Fell darf auch keinesfalls so dunkelkastanienbraun sein, dass es schwarz wirkt, also weder « tête de nègre » noch « aubergine ».
Regelmäßig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Schwarze noch ins Weiße schlagen.
Regelmäßig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige oder ins Cremefarbene,noch ins Rot oder Kastanienfarbene, auch nicht ins Braun oder in Brauntöne gehen.